2.1 Die Beschwerdeführerin bringt vor, ihre Institution sei seit fünf Jahren im Bereich Tagesstruktur für Beeinträchtigte tätig. Das Angebot richte sich an Menschen, welche kleine Gruppen und eine enge Betreuung benötigen würden. Es sei möglich, das Angebot auch nur für wenige Stunden in Anspruch zu nehmen. Ihre familiäre Einrichtung biete höchstens fünf Menschen pro Halbtag einen Platz und sinnstiftende Arbeit. Oberstes Ziel sei die selbstbestimmte Förderung. Die Kosten würden durch selbstbezahlende Menschen, verkaufte Artikel, Sozialämter sowie Spenden und die Gönnerschaft gedeckt.