2. Die Verwaltungsverfahren betreffend den Lastenausgleich für die Jahre 2008-2010 werden wiederaufgenommen. Die Verfügungen vom 31. Mai 2009, vom 31. Mai 2010 und vom 31. Mai 2011 werden widerrufen. Die Gemeindeanteile der Jahre 2008 bis 2010 ergeben sich aus den neuen Berechnungen in der Beilage. Die Korrekturbeträge zu Lasten der Stadt X.___ für die einzelnen Jahre ergeben sich wie folgt: Für das Jahr 2008: CHF 274'349.49 Für das Jahr 2009: CHF 242'115.11 Für das Jahr 2010: CHF 336'032.55 Die rechtskräftigen Korrekturen werden zu Lasten der Stadt X.___ mit dem Lastenausgleich 2019 verrechnet und am 31. Mai 2020 verfügt.