11. Mit Verfügung vom 24. Januar 2020 korrigierte die Vorinstanz die Lastenausgleichsbeiträge der Jahre 2008 bis 2015 wie folgt. 1. Die Eingaben der Aufwendungen der Stadt X.___ in den Lastenausgleich werden für die Jahre 2011 bis 2013 zu Lasten der Stadt X.___ wie folgt korrigiert: Für das Jahr 2011: CHF 368'923.77 Für das Jahr 2012: CHF 371’081.08 Für das Jahr 2013: CHF 380'325.09 Die rechtskräftigen Korrekturen werden zu Lasten der Stadt X.___ mit dem Lastenausgleich 2019 verrechnet und am 31. Mai 2020 verfügt.