Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) habe durch das aktive Mitwirken an den Vorbereitungen zur Einführung der Betreuungsgutscheine ausdrücklich vom FEBR Kenntnis genommen und die Beschwerdeführerin nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Vorgaben nicht ASIV-konform seien. Die Beschwerdeführerin prüfe die Angelegenheit juristisch und werde nachher festlegen, ob sie den Rechtsweg gehen wolle. 4. Mit Schreiben vom 7. Juli 2017 teilte die Vorinstanz der Beschwerdeführerin u.a. mit, dass sie bezüglich der Berechnung der Elterngebühren auf die Beschwerdeführerin zukommen werde.