1. Am 21. Oktober 2016 führte das Amt für Integration und Soziales (AIS, vormals: Sozialamt, nachfolgend: Vorinstanz) beim Jugendamt der Stadt X.___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) eine Revision durch. Dabei stellte die Vorinstanz fest, dass die Beschwerdeführerin über mehrere Jahre hinweg die Öffnungszeiten der von ihr betriebenen Tagesstätten in den revisionstechnischen Kontrollblättern (RtKb) falsch deklariert hatte.