5.1.1. Der Beschwerdeführer hatte beim Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Justizkommission eingereicht, weil diese auf seine Eingabe (Bemängelung der Tätigkeit eines Notars) nicht eingetreten war. Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob der Zugang zu der Stellungnahme der Justizkommission hätte gewährt werden müssen.