62 21/38 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.415 Erfüllung ihrer Aufgabe gesetzlich dazu verpflichtet oder ermächtigt ist oder b) die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat oder es in ihrem Interesse liegt (Art. 11 Abs. 1 KDSG).