4.2.2. Die Ausübung demokratischer Rechte wie auch die wirksame Geltendmachung individueller Ansprüche setzt voraus, dass die Bürgerinnen und Bürger informiert sind. Im Vortrag zum IG26 wurde die Information deshalb definiert als Vermittlung von Kenntnis über alle Vorgänge im Staat, die für die politische und soziale Kompetenz der Bevölkerung von Bedeutung sind. Mit einer offenen, transparenten Informationspolitik sollen das Vertrauen in und das Verständnis für die Verwaltung gefördert wie auch die Akzeptanz staatlichen Handelns erhöht werden. Dies soll in erster Linie durch die amtliche Information nach dem Bringprinzip erreicht werden.