Das Datenschutzrecht garantiert den Schutz vor missbräuchlicher behördlicher Datenbearbeitung. Es dient dem Persönlichkeitsschutz und erlaubt dem Individuum, sich gegen unzulässige oder übermässige Datenbearbeitungen zur Wehr zu setzen, dies unabhängig davon, ob eine Veröffentlichung der Informationen im Sinne des Informationsrechts ansteht.22