Das Informationsrecht ist getragen vom Gedanken, dass Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Rechtsstaat, sollen sie die ihnen zustehenden (politischen) Rechte wahrnehmen können, Zugang zu den relevanten Informationen haben müssen. Die Bürgerinnen und Bürger haben deshalb ein umfassendes Recht auf Information, das die Einsichtnahme in weitgehend alle Akten ermöglicht. Dieser Informationsanspruch tritt dabei jedoch nicht selten in ein Spannungsverhältnis zum kollektiven Anspruch dieser gleichen Bürgerinnen und Bürger auf einen in geregelten Bahnen verlaufenden Gang der Verwaltungstätigkeit. Der Regierung ist es deshalb erlaubt, Informationen gegebenenfalls auch für eine gewisse