3.2 Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerde vom 14. Februar 2020 vor, Grund für die aufsichtsrechtliche Anzeige sei die Geburt seines Sohnes am 28. Oktober 2018 in der Gesundheitseinrichtung A.__ gewesen. Die Gesundheitsfachperson habe nicht erkannt (auch nicht bei der Weiterbetreuung ab dem 30. Oktober 2018 zuhause), dass der Bilirubinwert viel zu hoch gewesen sei. Erst am 4. November 2018 habe die Gesundheitsfachperson Blut abgenommen und daraufhin empfohlen, möglichst schnell in die Notfallaufnahme zu fahren.