11. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI11 i.V.m. Art. 14a DelDV GSI12). Ebenfalls wurde das SPA in das Gesundheitsamt (GA; fortan: Vorinstanz) überführt (vgl. etwa Art. 9 Abs. 1 Bst. a OrV GSI). Auf die Rechtsschriften und Akten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen