10. Das Rechtsamt, welches bis am 31. Juli 2021 die Beschwerdeverfahren für die GSI leitete,9 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die gestützt auf Art. 14 Abs. 1 VRPG10 zum Verfahren beigeladene Gesundheitseinrichtung A.__ hat mit Schreiben vom 24. Februar 2020 explizit auf die Teilnahme am Beschwerdeverfahren verzichtet. Das SPA beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 20. April 2020 die Abweisung der Beschwerde.