4. Der Beschwerdeführer bedankte sich gleichentags für diese Information und beantragte gestützt auf Art. 27 Abs. 1 IG4 Einsicht in die Akten.5 5. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2019 erkundigte sich das SPA bei der Gesundheitseinrichtung A.__, ob sie damit einverstanden sei, dass dem Beschwerdeführer Akteneinsicht gewährt werde.6 6. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2019 liess die Gesundheitseinrichtung A.__ vertreten durch Fürsprecher Z.__ verlauten, sie sei mit der Gewährung der Akteneinsicht nicht einverstanden und erteile keine Zustimmung.7