Es sei notorisch, dass bei Projekten in der Grössenordnung wie dem vorliegenden die Offerten jeweils durch die jeweiligen Fachplaner, vorliegend den Fachplaner 'Lüftung', evaluiert und sodann zuhanden der Gesamtprojektleitung ein Bericht erstellt und sowie Antrag gestellt werde. Es liege auf der Hand, dass dieser Bericht im Rahmen der vorliegend zu beurteilenden Sach- und Rechtsfragen entscheidrelevant sei und die Beschwerdeführerinnen entsprechend Anspruch auf Einsicht hätten. Der entsprechende Antrag auf Einsicht in diesen Bericht/Antrag des Fachplaners ‘Lüftung’ werde daher hiermit ausdrücklich aufrechterhalten.130