Ein solches mündliches Debriefing habe 23. Dezember 2020 zwischen der Vergabestelle und der Beschwerdeführerin stattgefunden, wie auch die Beschwerdeführerinnen bestätigen würden. Dabei seien ihnen die Gründe für den Zuschlag an die berücksichtigte Anbieterin eingehend erläutert worden, womit die Beschwerdeführerinnen über eine vollständige Kenntnis der Sachlage verfügt hätten.124