5.4. Somit hat die Beschwerdegegnerin gemäss Vergabeantrag zwar kein Vorgehens- und Logistikkonzept eingereicht und die Fabrikatedefinition sowie die Angabe der Montagezeiten nicht ausgefüllt, erfüllt aber alle Eignungskriterien. Demgegenüber fehlen bei der «G.___» zusätzlich die «Nachweise Referenzen Schlüsselpersonen». Insbesondere aber erreicht die «G.___» lediglich einen Umsatz von CHF 7.7 Mio. statt der erforderlichen CHF 11 Mio. Sie erfüllt damit – im Gegensatz zu der Beschwerdegegnerin – ein Eignungskriterium nicht. Zudem erfüllen die Referenzen der «G.___» die