Aus den Ausschreibungsunterlagen wie auch den Ausführungen der Vorinstanz114 geht hervor, dass sowohl die «Referenzen Schlüsselpersonen» (Z2) wie auch die «Organisation» (Z4) zu den Zuschlagskriterien zählen, wobei das Vorgehens- und spezifische Logistikkonzept (als Bestandteile des technischen Berichts) zum Zuschlagskriterium Z4 «Organisation» gehören,115 jedoch nicht die Eignung der Anbietenden betreffen. Die Stellung dieser Vorgaben unter dem Kapitel «Zuschlagskriterien» spricht ohne Zweifel dafür, dass diese Inhalte bei der Prüfung der Zuschlagskriterien beigezogen werden müssen.