Das Vorgehenskonzept sowie das spezifische Logistikkonzept sind somit als «Beilagen» im Sinne von KBOB-Dokument Nr. 13 Teil B Formular 6110 wie auch als «Nachweise» im Sinne von Ziff. 2.1 des Kapitels 2 «Einzureichende Angebotsunterlagen und deren Gliederung» einzureichen. Die Nachweise gemäss Ziff. 2.1 werden nicht Vertragsbestandteile, sondern dienen lediglich dem Vergabeverfahren. Demgegenüber werden die unter Ziff. 2.2 angekreuzten Unterlagen wie das «Spezifische Logistikkonzept Material- und Personenfluss zu und innerhalb der Baustelle» zu Bestandteilen des Werkvertrages.