Anbietern werde damit bereits im Vergabeverfahren die Gelegenheit eingeräumt, den geschätzten Flächenbedarf frühzeitig zu kommunizieren. Fehlende Angaben zur Logistik hätten somit keinen Einfluss auf die zu erbringenden Leistungen. Ein durchdachtes Logistikkonzept, welches einen optimalen Baufortschritt unterstütze, führe zu einer besseren Bewertung des Zuschlagskriteriums «Z4 Organisation». Die Unvollständigkeit des Angebots könne folglich schon deshalb nicht wesentlich sein, weil die Baustellenlogistik nicht vertragliche Leistung werde, sondern nur aus Plausibilisierungsgründen habe mitgeteilt werden müssen.102