4.1.6 Die Vorinstanz bringt vor, das Logistikkonzept sei als Subkriterium des Zuschlagskriteriums «Z4 Organisation» als Bestandteil des technischen Berichts einzureichen und sollte maximal eine A4- Seite umfassen.101 Bereits daraus sei ersichtlich, dass ein Fehlen dieses Konzepts kaum einen derart schwerwiegenden formellen Mangel darstelle, der einen seriösen Vergleich mit den übrigen Offerten verunmögliche und zwingend zum Ausschluss des Anbieters führen müsste. Das Logistikkonzept sei nicht Bestandteil der zu erbringenden ausgeschriebenen Leistungen, sondern diene der Vergabestelle lediglich zur Planung des voraussichtlichen Platzbedarfs für Materiallagerungen auf der Baustelle. Den