26/40 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.3530 um einen fehlenden, ausdrücklich nachgefragten Nachweis. Solche unvollständigen Angebote seien auszuschliessen und könnten auch nicht im Rahmen einer Offertbereinigung nachträglich vervollständigt werden. Das Vorgehen der Vorinstanz widerspreche klar den gesetzlichen Vorgaben und sei vergaberechtswidrig.99