Daher hatte die Vorinstanz die Beschwerdegegnerin mit E-Mail vom 10. September 202092 richtigerweise um Präzisierung der entsprechenden Angaben innert fünf Arbeitstagen ersucht. Auf dem am 17. September 2020 ergänzten Formular 1 KBOB-Dokument Nr. 13 hat die Beschwerdegegnerin die verlangte Klarstellung erbracht und für das Jahr 2019 für den Bereich «Lüftung» einen Gesamtumsatz von CHF 8 Mio., für die Zweigniederlassung Bern einen Gesamtumsatz von CHF 16 Mio. und für die «D. Group» einen Gesamtumsatz von CHF 300 Mio. angegeben.