Da nicht der auf den Fachbereich «Lüftung» entfallende Umsatz, sondern der Gesamtumsatz der Unternehmung (D.___AG) bzw. der massgebenden Geschäftseinheit/Filiale gefordert war und bereits die Zweigniederlassung der «D.___AG» in Bern mit einem Gesamtumsatz von CHF 15 Mio. (ursprüngliche Angabe) bzw. CHF 16 Mio. (Präzisierung) das betreffende Eignungskriterium Ziff. 3.7 Abs. 2 der Ausschreibung vom [...] 2020 erfüllt, erübrigen sich weitere Ausführungen zur Frage, ob der Umsatz der «D.___AG» (Hauptunternehmung) oder lediglich der Umsatz der Zweigniederlassung Bern nachgefragt war.