Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden, wird doch entweder der Gesamtumsatz der Unternehmung80 oder der im letzten Jahr «in der massgebenden Geschäftseinheit/Filiale» erwirtschaftete Umsatz81 nachgefragt: Auch bei letzterem wird jedoch die massgebende Geschäftseinheit mit einer Filiale und nicht mit einem speziellen Fachbereich gleichgesetzt, d.h. auch hier wird nicht der auf einen speziellen Fachbereich beschränkten Umsatz verlangt. Ohnehin würde eine Beschränkung des Eignungskriteriums «Gesamtumsatz» auf den Fachbereich Lüftungsanlagenbau wenig Sinn machen,