3.1 des KBOB-Doku- ments Nr. 13, Teil A75 und dem Formular 1 KBOB-Dokument Nr. 13, Teil B76, dieser Widerspruch bezieht sich jedoch auf die Frage, ob der «Gesamtumsatz der Unternehmung» oder der «Umsatz in der massgebenden Geschäftseinheit/Filiale» gefordert ist, und nicht auf die Frage, ob sich der anzugebende Umsatz auf einen bestimmten Fachbereich beschränken muss. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten keine Vorgaben, wonach der Umsatz spezifischer Fachbereiche anzugeben wäre. Diese Auslegung entspricht im Übrigen auch der Auffassung der Vorinstanz, versteht sie doch das von ihr formulierte Eignungskriterium ausdrücklich wie folgt: