Der Leitfaden für Beschaffungsstellen vermittelt das für die Durchführung von öffentlichen Beschaffungen in Kantonen und Gemeinden notwendige Grundwissen. Er richtet sich an Einkäuferinnen und Einkäufer und an Personen, die beratend, unterstützend oder bewertend an öffentlichen Beschaffungen teilnehmen.59 Der Leitfaden für Beschaffungsstellen statuiert somit keine neuen Rechte und Pflichten für Private, sondern bezweckt eine einheitliche und rechtsgleiche Auslegung und Anwendung der massgebenden rechtlichen Grundlagen.