3.4.5 Wie die nachfolgenden Ausführungen zeigen, handelt es sich beim Leitfaden für Beschaffungsstellen um eine Verwaltungsverordnung: Verwaltungsverordnungen richten sich an die mit dem Vollzug einer bestimmten öffentlichen Aufgabe betrauten Organe, insbesondere also an die Verwal- 55 Galli/Moser/Lang/Steiner, a.a.O., Rz. 444, mit Hinweisen 56 Leitfaden für Beschaffungsstellen, S. 11 und 34 57 Leitfaden für Beschaffungsstellen, Ziff. 5.7.2, S. 34 f.