Bei den Eignungskriterien technischer Natur wurden u.a. geeignete Referenzen verlangt. Der Beschwerdeführer erfüllte diese Anforderungen nur ungenügend.47 Das Verwaltungsgericht des Kantons Tessin beurteilte demgegenüber die Auftragsvergabe an einen Anbieter, der die in den Ausschreibungsunterlagen definierten Eignungskriterien (verlangt war die Eintragung in der Liste der für die Herstellung der geforderten Elektroinstallationen zugelassenen Unternehmen) nicht erfüllte, als rechtswidrig.48. 3.4 Ergänzungen und Änderungen des Angebotes