3.1.7 Mit Stellungnahme vom 5. März 2021 zur gewährten Akteneinsicht führen die Beschwerdeführerinnen ergänzend aus, der Gesamtumsatz im Gewerk Lüftung (wie von der Beschwerdegegnerin in deren per Mail vom 17. September 2020 nachgereichten Dokumentation verbrieft deklariert) sei mit CHF 8 Mio. zu gering. Diese Angabe stimme jedoch mit der Mannstarke der Lüftungsabteilung der «D.___AG ZN Bern» gut überein. Das Nachfragen nach dem Umsatz entspreche offensichtlich keiner technischen Klärung, sondern sei lediglich erfolgt, um das Angebot der Beschwerdegegnerin nicht