Im Formular 1 KBOB-Dokument Nr. 13 werde entgegen der Interpretation durch die Beschwerdeführerinnen gerade nicht der Umsatz spezifischer Fachbereiche der Anbieter nachgefragt. Explizit seien Angaben zum Jahresumsatz der massgebenden Geschäftseinheit/Filiale gefordert worden und nicht eines einzelnen Fachbereichs. Ob diese Angaben aus Sicht der Beschwerdeführerinnen nun Sinn machen würden oder nicht, sei irrelevant. Es liege im Ermessen der Vergabestelle zu entscheiden, welche Angaben sie fordere und für die Beurteilung der Anbieter und der Angebote als geeignet erachte.