Leitfaden für Beschaffungsstellen). Sie sei entsprechend den Empfehlungen dieses Leitfadens vorgegangen und habe die Zuschlagsempfängerin aufgrund unklarer Angaben in der Offerte dazu aufgefordert, innert Frist von fünf Arbeitstagen mitzuteilen, welcher der beiden aufgeführten Gesamtumsätze nun korrekt sei. Dieser Aufforderung sei die Zuschlagsempfängerin fristgerecht nachgekommen und habe bestätigt, dass der Umsatz im Jahr 2019 für die massgebende Geschäftseinheit/Filiale in der Niederlassung Bern CHF 16 Mio. betragen habe.