Die Beschwerdegegnerin habe initial in Bezug auf den Nachweis des Jahresumsatzes widersprüchliche Angaben gemacht: Auf dem Formular 1 (KBOB-Do- kument Nr. 13, S. 5) habe sie für das Jahr 2019 einen Umsatz von CHF 8 Mio. angegeben, wogegen in den Begleitdokumenten für die «D.___AG» ein Umsatz von CHF 15 Mio. aufgeführt worden sei. Dementsprechend sei die Beschwerdegegnerin mit E-Mail vom 10. September 2020 auf diesen Widerspruch hingewiesen und um Präzisierung der Unterlagen innert fünf Arbeitstagen aufgefordert worden. Am 17. September 2020 habe die Beschwerdegegnerin die geforderten Präzisierungen fristgerecht nachgeliefert.