Die Beschwerdegegnerin müsste damit bezogen auf den Fachbereich Lüftungsanlagenbau, welcher Gegenstand der Vergabe sei, mindestens einen gemittelten Jahresumsatz von CHF 12,2 Mio. aufweisen. Die Beschwerdegegnerin biete auch Dienstleistungen in den Fachbereichen Heizung & Kälte an, diese seien hier jedoch nicht relevant. Die Beschwerdegegnerin vermöge die erforderlichen personellen Ressourcen im Fachbereich Lüftungsanlagenbau mit der anbietenden Geschäftseinheit / Filiale nicht aufzubringen. Sie könne das Projekt kaum «stemmen».