3.1.1 Mit Beschwerde vom 28. Dezember 2020 machen die Beschwerdeführerinnen geltend, gemäss Ausschreibung müsse der Gesamtumsatz der Unternehmung gemittelt mindestens 2-fach so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe. Die Angaben müssten sich ausdrücklich auf die Ressourcen in der anbietenden Geschäftseinheit / Filiale und dem Gewerk Lüftungsanlagenbau beziehen. Dies gehe aus dem Formular 1 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13, S. 5) explizit hervor. Die Beschwerdegegnerin müsste damit bezogen auf den Fachbereich Lüftungsanlagenbau, welcher Gegenstand der Vergabe sei, mindestens einen gemittelten Jahresumsatz von CHF 12,2 Mio. aufweisen.