9. Mit Verfügung vom 12. Februar 2021 hiess das Rechtsamt das ergänzende Akteneinsichtsgesuch der Beschwerdeführerinnen teilweise gut und stellte ihnen die Vernehmlassungsbeilage 10 (mit Ausnahme des Dokuments «F.3 Fabrikate Definition») sowie die Vernehmlassungsbeilage 11 (mit Ausnahme des Kapitels «Bereinigung der Kosten») zur Einsicht zu. 10. Mit «Stellungnahme zur gewährten Akteneinsicht» vom 5. März 2021 bestätigten die Beschwerdeführerinnen die mit Beschwerde vom 28. Dezember 2020 bzw. Replik vom 25. Januar 2021 gestellten Rechtsbegehren, insbesondere den Antrag auf Einsicht in den Evaluationsbericht des Fachplaners ‘Lüftung’.