2. Fünf Anbieter haben innert der Eingabefrist Offerten eingereicht. Die Angebote wurden am 3. August 2020 durch die Vorinstanz geöffnet. Mit E-Mail vom 10. September 20204 bat die Vorinstanz die «D.___AG» (fortan: Beschwerdegegnerin) um Nachreichung resp. Präzisierung der Unterlagen, wie sie in der Ausschreibung KBOB Teil A, Kapitel 3.1 Eignungskriterien aufgeführt seien. Mit E-Mail vom 17. September 20205 kam die Beschwerdegegnerin dieser Bitte nach. 3. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2020 hat die Vorinstanz der Beschwerdegegnerin den Zuschlag zum Preis von CHF 6'069’634.92 erteilt.