8/9 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.2680 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 12. Oktober 2020 wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten, festgelegt auf CHF 600.00, werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.