Die Vorfinanzierung der Ausfallentschädigung sei gemäss Angaben der Beschwerdeführerin eins zu eins den Eltern weitergeleitet worden. Den Eltern musste sie die bezahlten Elternbeiträge in der Höhe von CHF 39'578.55 zurückzahlen. Unter dem Strich verblieben der Beschwerdeführerin damit der vorfinanzierte Betrag von CHF 39'110.70. Zusätzlich hat sie 4'829.30 der Corona- Erwerbsersatzentschädigung erhalten. Buchhalterisch verfügte sie damit über CHF 43'940.0012. Mit dem Abzug der Corona-Erwerbsersatzentschädigung verbleiben der Beschwerdeführerin buchhalterisch CHF 39'110.70 um die die Löhne der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu bezahlen und die weiteren Fixkosten zu begleichen.