Die Elternbeiträge während der fraglichen Zeit belaufen sich unbestrittenermassen auf CHF 39'578.55. Gemäss Angaben der Beschwerdeführerin haben die Eltern, wie vorgesehen, während der fraglichen Zeit ihre Elternbeiträge weiterhin bezahlt, ohne die Leistungen der Beschwerdeführerin in Anspruch zu nehmen. Das heisst, die Eltern haben CHF 39'578.55 bezahlt. Weil die Beschwerdeführerin von der Vorinstanz im Sinne einer Vorfinanzierung CHF 39'110.70 erhalten hat, verfügte die Beschwerdeführerin buchhalterisch über CHF 78'689.2511. Die Vorfinanzierung der Ausfallentschädigung sei gemäss Angaben der Beschwerdeführerin eins zu eins den Eltern weitergeleitet worden.