Zudem sei die Ausfallentschädigung von ihr an alle Eltern weitergeleitet worden. Im Falle der Rückerstattungspflicht des Betrages von CHF 4'361.45 müsste sie für den Ausfall der Mitarbeiterinnen im März bis Mai komplett selbst aufkommen und hätte keinerlei Unterstützung des Bundes oder des Kantons erhalten. Dies sei von ihr nicht einkalkuliert worden und würde ihr einen finanziellen Schaden zufügen.