Vorfinanzierung der Ausfallentschädigung bereits eins zu eins den Eltern weitergeleitet worden, welche während März bis Mai 2020 weiterhin die Elternbeiträge bezahlt, ihre Kinder aber privat betreut hätten. Sie habe für ihre beiden Mitarbeiterinnen, welche von März bis Mai 2020 aufgrund der Aufsicht ihrer schulpflichtigen Kinder nicht arbeiten konnten, Corona-Erwerbsersatzentschädigung erhalten und trotz deren Abwesenheit weiterhin 100 Prozent des Lohnes bezahlt. In der Verfügung der Vorinstanz sei nun dieser Betrag, den sie für den Ausfall ihrer Mitarbeiterinnen erhalten hatte, von der Ausfallentschädigung in Abzug gebracht worden und deshalb sei ein Teil zurückzuerstatten.