3. Rechtliche Grundlagen 3.1 Die Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung hat zum Ziel, die durch die Bekämpfung des Coronavirus im Bereich der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung entstandenen wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, eine nachhaltige Schädigung der Institutionen zu verhindern und so zum Erhalt des Betreuungsangebots beizutragen (Art. 1 Abs. 1 Covid-19- Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung). Art. 1 Abs. 2 und Abs. 3