3. Die Beschwerdeführerin reichte fristgerecht vor dem 17. Juli 2020 über die Online-Platt- form «KiBon» bei der Vorinstanz ein Gesuch um Ausfallentschädigung ein. 4. Die Vorinstanz prüfte das Gesuch und entschied provisorisch darüber. Sie überwies der Beschwerdeführerin im Sinne einer Vorfinanzierung einen Betrag von CHF 39'110.70. 5. Nachdem die Beschwerdeführerin sämtliche Dokumente zur Corona-Erwerbsersatzent- schädigung vorgelegt hatte, verfügte die Vorinstanz am 16. September 2020 folgende Schlussabrechnung: 1. Es wird Ihnen eine Ausfallentschädigung von 34'749.25 Franken gewährt.