Daraufhin baten das Amt für Integration und Soziales (AIS, fortan: Vorinstanz) und das Kantonale Jugendamt (KJA) die betroffenen Eltern in einem Schreiben, ihre Kinder wenn möglich privat zu betreuen. Gleichzeitig wurden die Eltern gebeten, die Rechnungen weiterhin zu bezahlen, auch wenn sie ihre Kinder privat betreuen. Mit den Finanzhilfen im Sinne von Ausfallentschädigungen übernimmt der Kanton die Gebühren für diese nicht mehr in Anspruch genommenen Betreuungsleistungen.