20/21 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.2169 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 20. August 2020 wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Verfahrenskosten, festgelegt auf CHF 1'500.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald der Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.