Somit hat die Vorinstanz korrekterweise verfügt, dass der Saldo aus dem Leistungsvertrag 2019 CHF 0.00 beträgt. Schliesslich hat die Vorinstanz zu Recht angeordnet, dass die Reserven in der Höhe von CHF 214'633.00 in der Jahresrechnung unter einer speziellen Bilanzposition («Reserven aus Überdeckung») auszuweisen sind. Die Beschwerde ist damit als unbegründet abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 13. Kosten