7.1 Nachfolgend ist zu prüfen, ob die zwischen 2012 und 2016 gebildeten Abgeltungsreserven für die Reduktion von Staatsbeiträgen herangezogen werden können. 7.2 Per Anfang 2017 trat eine Gesetzesänderung bezüglich des Umgangs mit Überdeckungen in Kraft. So galt bis Ende 2016, dass die Leistungsverträge regeln, wie mit einer allfälligen Überdeckung umzugehen ist. Diese Bestimmung wurde Ende 2016 aufgehoben; seither enthält das SHG keine Regelung mehr für die Folgen von Überdeckungen. Diese werden seit Anfang 2017 einheitlich