6.1 Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass die Darstellung, ihr seien die Reserven «zweckgebunden» übergeben worden, eine reine Parteibehauptung der Vorinstanz darstelle. Diese finde in den umfangreichen aktenkundigen Vereinbarungen zwischen den Gemeinden X.___ und Y.___ und der Beschwerdeführerin («Partnerschaftsvertrag» und «Vermögensübertragungsvertrag» vom 8. August 2016») keinerlei Stütze, da sich diese Vereinbarungen dazu gänzlich ausschweigen würden.