120 OR an der Identität der Parteien, zu kurz. Die übertragenen Reserven sind der Beschwerdeführerin in gleicher Weise anzurechnen, wie sie den Gemeinden X.___ und Y.___ angerechnet würden, wären sie noch Vertragspartei im Vertragsverhältnis mit der Vorinstanz. 6. Zweckgebundenheit der Reserven